Grüner Rechtsstaat Sachsen-Anhalt?

Die jüngst verabschiedete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) hat eine lange Vorgeschichte. Rühmlich ist die nicht. Nachdem der wiederholte Versuch gescheitert war, dem die Ausnahmen vom strengen Schutz gefährdeter Arten betreffenden Artikel 16 (1) der FFH-Richtlinie in Deutschland endlich volle Geltung zu verschaffen, hatte der NABU im Dezember bereits leise gejubelt.

Vorangegangen war eine Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages, bei der sich vor allem Tierrechtler durch nicht schlüssige Argumentationen und inhaltslose Drohszenarien zu profilieren versuchten. Einer inhaltlichen Nachprüfung hielten Vorträge und Unterlagen nicht stand.

Gerne wurde dabei ein Urteil des EuGH zur Praxis in Finnland als Monstranz durch den Saal getragen. Dort behandelte Tatbestände haben mit dem aktuellen Geschehen in Deutschland nichts gemein.

All das hinderte einige Bundesländer nicht daran, zur Gesetzesänderung im Bundesrat eine Empfehlung der Ausschüsse zum Beschluss vorzulegen, die exakt die im Dezember von den Tierrechtlern vorgetragenen Scheinargumente wiederholt. Der Antrag wurde in wesentlichen Teilen und mit großer Mehrheit abgelehnt. Es blieb als Randnotiz die Forderung nach einer Weidetierprämie. Ein löblicher Vorsatz, der aber das eigentliche Problem der Nutztierschäden durch Wölfe nicht lösen kann.

Das Geheul wurde lauter und ausgerechnet aus Niedersachsen, wo sich der Wolf am schnellsten ausbreitet und die Schadenskurve ungehemmt nach oben zeigt, meldete sich der dortige NABU-Vorsitzende zu Wort, um die gerade von Bundestag und Bundesrat demokratisch beschlossenen Gesetzesänderung als europarechtswidrig zu brandmarken, vermeintliche Gründe dafür siehe Link oben.

Wenn so etwas von einem Interessenverband kommt, der bis dato mit dem Wolf erhebliche Summen an Spendengeldern generiert, dann darf man den Urhebern Narrenfreiheit bei der Vertretung der eigenen Sache zugestehen.

Keine Narrenfreiheit gibt es jedoch für eine zuständige Landesministerin, die sich in aller Offenheit gegen ein soeben im Bund verabschiedetes Gesetz stellen und dies auch noch offiziell auf der Internetseite ihres Ministeriums verkünden. Die Begründungen dafür, dass man nicht bereit ist, in Sachsen-Anhalt eine auf Bundesebene demokratisch verabschiedete Gesetzesänderung anzuerkennen, lesen sich wie eine Abschrift der vorher genannten Quellen. Das verwundert nicht, wird doch der Umgang mit dem Wolf dort vom gleichen Interessenverband bestimmt.

Eigene Sachkenntnis wird die Ministerin dort nicht einbringen, liegt doch ihre Kernkompetenz im Bereich der Pädagogischen Psychologie. Das ist etwas grundsätzlich anderes als Artenschutz in Verbindung mit Landschaftspflege und Weidetierhaltung. Mit den entsprechenden ideologischen Scheuklappen fällt auch die mit dem Vorgehen in Sachsen-Anhalt zwingend verbundene Vollverdrahtung und Zerschneidung zu schützender Lebensräume nicht so auf.

Das mag im Vergleich mit der Gesetzestreue und dem Demokratieverständnis der Ministerin fast noch das kleinere Übel sein.