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Sächsischer Landesbauernverband e. V.Dresden, den 25. Oktober 2013

Position des Sächsischen Landesbauernverbandes

zur unkontrollierten Ausbreitung des Wolfes im Freistaat Sachsen

Die zunehmende Bedrohung unserer Nutztiere und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen zum Schutz vor dem Raubtier Wolf sind nicht länger hinnehmbar!

Der Sächsische Landesbauernverband e.V. fordert eine grundsätzliche Überarbeitung des Managementplanes für den Wolf in Sachsen, in dem folgende Regelungen eingearbeitet werden:


1.Wolfsregionen sind strikt auf äußerst dünn besiedelte Gebiete wie ehemalige Tagebaue oder Truppenübungsplätze zu begrenzen und auszuweisen.

Wölfe, die diese Regionen verlassen sind nach dem Jagdrecht ganzjährig zur Bejagung freizugeben.

2.Für die ausgewiesenen Wolfsregionen sind unter Beachtung der Nutztierhaltung regionale Bestandsobergrenzen für den Wolf zu definieren.

3.Überhöhte Populationsdichten des Wolfes in den ausgewiesenen Wolfsregionen sind zum Zwecke des Schutzes landwirtschaftlicher Nutztiere und wild lebender Tierarten auf die definierte Bestandsobergrenze zu reduzieren.

4.Wölfe, die in den Wolfsregionen durch Zäune geschützte Nutztiere angreifen und sich durch das Ablegen ihrer Scheu landwirtschaftlichen wie auch Wohnsiedlungen häufig nähern, sind der Natur zu entnehmen.

5.Aufwendungen, die im Zusammenhang mit geforderten Herdenschutzmaßnahmen erforderlich werden, und Schäden, die durch Übergriffe der Wölfe an Nutztieren entstehen, sind vom Freistaat Sachsen vollständig und unbürokratisch dem Tierhalter zu ersetzen.

6.Der Freistaat Sachsen schließt eine Versicherung gegen alle Schäden ab, die durch Ausbrüche von Herden aus gesicherten Weiden in und um die Wolfsregionen entstehen.

Der Sächsische Landesbauernverband e.V. lehnt die 2. Fassung des Managementplanes für den Wolf in Sachsen mit Bearbeitungsstand vom 17.10.2013 ab.

Die Arbeitsgruppe Wolf – Nutztiere wird ersucht, die genannten sechs Forderungen für die Überarbeitung des Managementplanes für den Wolf in Sachsen zu bestätigen.

Der Freistaat Sachsen möge dazu alle erforderlichen Änderungen zum Schutzstatus des Wolfes umgehend beantragen.

Manfred Uhlemann

Mitglied der Arbeitsgruppe Wolf - Nutztiere