ANLASSLOSER ABSCHUSS VON WÖLFEN?!
Schlagworte ersetzen Argumente, wenn es gegen die Anpassung des Bundesjagdgesetzes an den veränderten Schutzstatus des Wolfes in der EU geht. Genauso agieren derzeit Verbände, die über viele Jahre gutes (?) Spendengeld am Wolf verdient haben. Das Jagdrecht ist für sie Teufelswerk, schon gerade, wenn es um „ihren“ Wolf geht.
Kein Klischee und keine längst widerlegte Studie zu Wohl und Wehe des Wolfes in unserer Natur war schlecht genug, um sie nicht als Lockmittel rund um Spendenbuttons für ahnungslose Gutbürger zu platzieren. Eine Aufzählung soll hier zu Gunsten ihrer Urheber unterbleiben, deren richtige Erkenntnisse manches Mal in ihr Gegenteil verkehrt wurden.
Was will das jetzt verabschiedete Bundesjagdgesetz?
- Einen verbesserten Schutz der Weidetierhaltung vor Wölfen, die sie entsprechend ihren natürlichen Instinkten als ihre Beute nutzen. Herdenschutz jedweder Art hat sich in darauf spezialisierten Rudeln als bestenfalls zeitweilig wolfsabweisend erwiesen. Bei Schafen und Ziegen hat man lange die Grenze des wirtschaftlich und arbeitstechnisch Möglichen erreicht. Für die größeren Weidetiere werden in den meisten Bundesländern angesichts hoher zu erwartender Kosten schon keine Empfehlungen mehr herausgegeben.
- In Regionen, wo topographische Bedingungen einen wirksamen Herdenschutz nicht ermöglichen, sollen zukünftig zumindest keine territorialen Wölfe mehr geduldet werden.
- Dort, wo die festgestellte Wolfsdichte die ökologische Tragfähigkeit erreicht oder überschritten hat, im Ostsachsen schreibt man offiziell von einem „gesättigten Bestand“, eine gezielte Regulierung zumindest des Zuwachses zu ermöglichen.
Was ist daran anlasslos?
Sicher ist, dass die Bemühungen, alle Weidetierhalter in potentiellen Wolfsgebieten zu erreichen, sie umfassen inzwischen das gesamte Bundesgebiet einschließlich wesentlicher Teile der Ballungsgebiete, großflächig fehlgeschlagen sind. Dies den Betroffenen anzulasten, erscheint angesichts hochkomplizierter und sehr unterschiedlicher Antrags- und Förderungsbedingungen in dreizehn Flächenländern mindestens arrogant.
Wer eine Bedingung schafft, hat auch dafür zu sorgen, dass sie erfüllbar ist!
Auf der Gegenseite stehen die Kosten! Jegliche Förderungen des Herdenschutzes oder gar „Billigkeitsleistungen“ zur Regulierung von Schadensfällen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Ist die Kasse leer, hat sich die Sache, für den Fiskus, erledigt. Der Tierhalter bleibt ggf. auf seinem Schaden sitzen oder Fördermittel werden gar nicht erst ausgereicht.
Es gibt einen zweiten Preis, der für einen wirklich flächendeckenden Herdeschutz zu zahlen wäre: Die restlose Verdrahtung und Zerschneidung großflächiger Offenlandbiotope, die auf eine regelmäßige und extensive Beweidung angewiesen sind. Diesen Preis zahlen all die Arten, die auf den Erhalt und die Durchlässigkeit dieser Lebensräume angewiesen sind. Wir können nicht für Millionen Grünbrücken über unsere Verkehrswege bauen, um anschließend die Landschaft daneben für weitere Millionen für eine Vielzahl geschützter Arten zu versperren!
Es ist seit Jahren bekannt, dass sich nur ein geringer Teil der Wölfe in Deutschland auf Weidetiere spezialisiert hat. Genau die gilt es dort zu bejagen, wo sie Schäden anrichten, damit sie nicht auch noch ihr Beuteverhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Wenn Schalenwild Wildschäden verursacht, wird es dort geschossen, wo die Schäden entstehen. Nichts anderes hat mit dem Wolf zu geschehen.
Es ist auch die Einsicht erforderlich, dass wir einen Wolfsbestand nicht soweit anwachsen lassen dürfen, bis er sich durch Krankheiten und Mangel an Beute selbst reguliert. Spätestens dann wäre die ökologische Tragfähigkeit des Lebensraumes nicht mehr gegeben, mit allen Risiken und Nebenwirkungen für sämtliche Wild- und Weidetiere.
Wir leben in einer dicht besiedelten und vielfach genutzten Kulturlandschaft, in der viele Arten nur überleben können, weil wir sie schützen. Dazu gehört auch, dass wir dort regulierend eingreifen, wo Arten überhandnehmen und dadurch andere Schutzziele gefährden.
Der Wolf als Spitzenprädator kann davon nicht ausgenommen werden.